Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der „K44“ für den Geschäftsbereich Vermietung
1.
Vertragsschluss/Vollmacht
K44 - ein Geschäftsbereich der ghd GmbH - nachstehend K44 genannt- schließt diesen Vertrag im
Namen, für Rechnung und in Vollmacht des Eigentümers ab. K44 selbst ist also nur Vermittler und
vom Eigentümer bevollmächtigt, in seinem Namen und für seine Rechnung alle im Zusammenhang mit
dem Abschluss und der Abwicklung des Mietvertrages erforderlichen und zweckmäßigen Erklärungen
abzugeben und zu empfangen sowie alle Forderungen aus diesem Vertrag gegen den Mieter geltend
zu machen.
2.
Stornierung
Mit einer mündlichen, fernmündlichen oder schriftlichen (auch E-Mail) Unterkunftsreservierung haben
Sie mit uns als Ihrem Gastgeber einen rechtsgültigen Mietvertrag abgeschlossen. Es gelten die
Bestimmungen des befristeten Mietvertrages aus dem BGB (bürgerlichen Gesetzbuch).
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Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt ist.
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Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung des Vertrages
und kann nicht einseitig, d.h. ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners gelöst werden.
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Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu
leisten oder eine Ersatzunterkunft anzubieten.
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Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten
Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen: die Einsparungen betragen
gemäß der Internationalen Hotelordnung bei Ferienwohnungen 20%.
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Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte
nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten; bis zur Weitervermietung jedoch haftet der Gast nach
Punkt 4.
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Der Gast wird umgehend auf seine Verpflichtung hingewiesen, evtl. Ausfallkosten zu übernehmen;
erst nach Ablauf des stornierten Buchungszeitraumes werden dem Gast die Kosten in Rechnung
gestellt.
Der Vermieter und K44, als dessen Vertreter, können den Vertrag in Fällen von höherer Gewalt oder
sonstigen nicht voraussehbaren Ereignissen wie Wasser-, Sturm-, Brandschäden etc. kündigen.
Sollte aufgrund dieser Umstände das angemietete Objekt nicht verfügbar sein, erklärt sich der
Mieter mit einem gleichwertigen Ersatzmietobjekt einverstanden.
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Von der Entrichtung der Miete und der Buchungsgebühr wird der Mieter nach dem Gesetz nicht
dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund z.B. Erkrankung,
Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, nicht anreisen kann. Ein Rücktritt von einer
bestätigten Reise muss schriftlich erfolgen.
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Benennen Sie uns keinen adäquaten Ersatzmieter, berechnen wir Ihnen bei einem Vertragsrücktritt
bei mehr als 42 Tagen vor dem vereinbarten Anreisetag 30 % des Mietbetrages, bei 42 Tagen oder
weniger vor dem vereinbarten Anreisetag 100 % des Mietbetrages. Treten Sie Ihre Reise zu einem
späteren Zeitpunkt an oder beenden Sie Ihren Aufenthalt vor dem vereinbarten Termin, berechnen
wir Ihnen ebenfalls 100 % des im Mietvertrag festgeschriebenen Betrages. Für den Fall ersparter
Aufwendungen (regelmäßig 20 % des Mietzinses) sowie Einnahmen aus einer anderweitigen
Vermietung werden diese angerechnet. Dem Mieter bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass
uns kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die vorstehende
Pauschale; in diesem Fall ist nur der nachgewiesene Schaden zu ersetzen. Aus diesem Grund
empfehlen wir Ihnen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Entsprechende Unterlagen
erhalten Sie bei Ihrer Hausversicherung.
•
Im Falle einer Stornierung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR, die bei
der Rückerstattung in Abzug gebracht wird. Auch insoweit steht dem Mieter der Nachweis eines
geringeren oder keines Aufwands offen.
3.
Buchungsbestätigung
Mit Abschluss eines Mietvertrages und dem Eingang einer Anzahlung von 30 % des endgültigen
Rechnungsbetrages ist die Ferienwohnung für Sie reserviert. Sie erhalten dann eine schriftliche
Buchungsbestätigung von uns. Für den Fall, dass zwischen Mietvertragsabschluss und Anzahlung
mehr als 10 Tage (Stichtag ist die Buchungsbestätigung) liegen, behält sich der Vermieter ein
Rücktrittsrecht vor.
4.
Kaution
Der Vermieter/K44 behält sich vor eine Mietkaution, spätestens mit der Restzahlung, vor
Urlaubsantritt, oder vor Ort bei der Übergabe der Wohnung zu erheben. Die Rückzahlung erfolgt nach
Rückgabe der Ferienunterkunft innerhalb eines Zeitraumes von 4 Wochen, oder direkt bei der
Abnahme/Abreise. Ein Einbehalt erfolgt in den Fällen in denen der Mieter seine Obhutspflicht verletzt.
5.
Bezahlung
Überweisen Sie bitte die restlichen 70 % des Rechnungsbetrages bis spätestens 42 Tage vor Ihrem
Urlaubsantritt auf unser Konto. Erfolgt der Vertragsabschluss innerhalb 42 Tagen vor dem Anreisetag,
überweisen Sie bitte umgehend den gesamten Mietbetrag auf das angegebene Konto. Die Kosten für
Strom, Wasser, Heizung sind im Mietpreis enthalten.
6.
An- und Abreise
Das Mietobjekt steht dem Mieter am Tag der Anreise ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Am Tag der Abreise
muss das Objekt bis 10.00 Uhr geräumt sein.
7.
Belegung
Die Aufnahme zusätzlicher Personen ist uns unverzüglich anzuzeigen und nur bis zu der auf der im
Mietvertrag angegebenen maximalen Personenbelegungszahl zulässig sowie mit einem zusätzlichen
Mietzins von 25,00 € pro Person und Nacht zu vergüten. Im Übrigen darf das Mietobjekt nicht an Dritte
vermietet oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich überlassen werden.
8.
Schlüssel-Rücknahme/Ausgabe
Die Schlüsselübergabe erfolgt ausschließlich durch Hinterlegung im Schlüsseltresor am Mietobjekt;
der Zugangscode wird dem Mieter rechtzeitig vor Anreise mitgeteilt. Die Schlüsselübergabe erfolgt nur
nach vollständiger Zahlung der Miete. Bei Abreise sind alle Schlüssel wieder bei der Bevollmächtigten
abzugeben oder – falls vereinbart – in den zur Wohnung gehörenden Briefkasten einzuwerfen.in den
Schlüsseltresor zurückzulegen. Bitte klären Sie evtl. Fragen hinsichtlich der Schlüsselübergabe
während der Geschäftszeiten und vor Ihrer Anreise.
9.
Haftung des Mieters
Der Mieter hat das Mietobjekt und das darin befindliche Inventar pfleglich zu behandeln. Für Schäden,
die während der Mietzeit entstehen, haftet der Mieter; vorstehende Schäden sind sofort zu melden.
10.
Haustiere
Haustiere sind generell nicht gestattet. Wir bitten Sie dringend, sich an diese Vorgaben zu halten, da
diese Mietobjekte auch an Allergiker vermietet werden, denen wir ausdrücklich zusichern, dass sich
hierin keine Haustiere aufgehalten haben. lm Falle der Zuwiderhandlung droht uns und ihnen
erhebliche Schadensersatzansprüche.
11.
Nichtraucherobjekte
Bei Buchung eines Nichtraucherobjektes darf in dem Mietobjekt nicht geraucht werden.
12.
Gästekarten
Die Gästekarten werden von K44 ausgestellt und sind auch vor Ort zu bezahlen bzw. werden mit der
Mietzahlung vorab in Rechnung gestellt. Bei Verlust erheben wir eine Gebühr von € 20,00; dem Mieter
bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
13.
Auszug Bei Auszug ist das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen. Der Kühlschrank ist zu leeren,
abzustellen und zu öffnen. Das Geschirr ist zu reinigen und der Hausmüll ist in die Müllschlucker bzw.
Mülleimer zu bringen. Alle Fenster und Türen sind zu schließen. Soweit diese Vorgaben nicht
eingehalten werden, müssen wir uns die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vorbehalten
14.
Obhutspflicht des Mieters
Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln, insbesondere regelmäßig zu belüften und von
Ungeziefer freizuhalten. Der Mieter haftet für Schäden, die- durch Verletzung der ihm obliegenden
Obhuts- und Sorgfaltspflichten – schuldhaft von ihm, durch von ihm betriebene Geräte (z.B.
Elektrogeräte), von seinem Erfüllungsgehilfen oder von Personen, die sich mit Wissen und Wollen des
Mieters in der Mietsache aufhalten, verursacht werden. Der Vermieter tritt schon jetzt seine Ansprüche
gegen den Verursacher solcher Schäden in dem Umfang an den Mieter ab, in dem der Mieter dem
Vermieter Ersatz leistet. Der Mieter verpflichtet sich, bei der Nutzung der Ferienwohnung auch
Rücksicht auf die Grundstücks-nachbarn zu nehmen. Wir empfehlen den Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung auf die sogenannte „Hotelklausel“ zu achten, da nur bei Bestehen dieser
Klausel ein verursachter Schaden ersetzt wird.
15.
Internet
Die Gäste können in allen Wohnungen einen DSL-Internetzugang über WLAN nutzen. Hier handelt es
sich um eine freiwillige Zusatzleistung, also keine im reiserechtlichen Sinne zugesicherte Eigenschaft
der Ferienwohnung. Mietminderung kann demnach bei Ausfall der Anlage oder Teilen derselben oder
auch eines Routers nicht geltend gemacht werden. Sie sind verpflichtet, jedwede rechtswidrige
Handlung zu unterlassen und keine rechtswidrigen Inhalte aufzurufen. Für den Fall des Verstoßes
hiergegen, haften Sie für alle Folgen und stellen uns und den Vermieter diesbezüglichen Ansprüchen
frei.
16.
Haftungsausschluss
•
Wir haften nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die
auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen, sowie für
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
unsererseits beruhen. Satz 1 gilt entsprechend für Pflichtverletzungen eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns. Sonstige Schadensersatzansprüche sind
ausgeschlossen; unberührt bleibt jedoch die Haftung für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten), die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf – auch
bei einfacher Fahrlässigkeit; in diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
•
Die im Mietvertrag angegebene Gesamtfläche des Mietobjekts entspricht der Summe der
Grundflächen sämtlicher Räume des Mietobjektes (sog. Fußleistenmaß).
•
Für die Nichtverfügbarkeit des Mietobjekts infolge höherer Gewalt (z. B. Wasser-, Sturm- oder
Brandschäden) sowie dafür, dass in einem solchen Fall keine gleichwertige Ersatzunterkunft
gestellt werden kann, haften wir nicht, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft;
unberührt bleibt der Anspruch des Mieters auf Rückerstattung bereits gezahlter, nicht in Anspruch
genommener Beträge.
17.
Höhere Gewalt
Der Vermieter kann den Vertrag in Fällen von höherer Gewalt oder sonstigen nicht voraussehbaren
Ereignissen wie Wasser-, Sturm-, Brandschäden etc. kündigen. Sollte aufgrund dieser Umstände das
angemietete Objekt nicht verfügbar sein, erklärt sich der Mieter mit einem gleichwertigen
Ersatzmietobjekt einverstanden.
18.
Zustand bei Übergabe
K44 stellt dem Mieter ein gereinigtes Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der
Mieter hat unverzüglich, spätestens am 1.Tag, nach Einzug eventuelle Mängel (Schäden, des
Reinigungszustandes etc.) an K44 zu melden. Anderenfalls gehen wir davon aus, dass Sie das
Ferienobjekt zu Ihrer vollen Zufriedenheit vorgefunden haben.
19.
Sonstiges
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen
sollen aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden. Sollten einzelne Regelungen des
Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die
Bestimmungen im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll die gesetzliche
Vorschrift treten. Der Erfüllungsort ist der Standort der Ferienwohnung.
Der Gerichtsstand ist Gießen sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
20. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 VSBG teilzunehmen.