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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der „K44“ Konzept 44 Dr. Saring & Schmidt-Agel GbR für den Geschäftsbereich Vermietung 1. K44 - Konzept 44 Dr. Saring & Schmidt-Agel GbR - nachstehend K44 genannt- schließt diesen Vertrag im Namen, für Rechnung und in Vollmacht des Eigentümers ab. K44 selbst ist also nur Vermittler und vom Eigentümer bevollmächtigt, in seinem Namen und für seine Rechnung alle im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung des Mietvertrages erforderlichen und zweckmäßigen Erklärungen abzugeben und zu empfangen sowie alle Forderungen aus diesem Vertrag gegen den Mieter geltend zu machen. 2. Stornierung Mit einer mündlichen, fernmündlichen oder schriftlichen (auch E-Mail) Unterkunftsreservierung haben Sie mit uns als Ihrem Gastgeber einen rechtsgültigen Mietvertrag abgeschlossen. Es gelten die Bestimmungen des befristeten Mietvertrages aus dem BGB (bürgerlichen Gesetzbuch). Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung des Vertrages und kann nicht einseitig, d.h. ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners gelöst werden. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten oder eine Ersatzunterkunft anzubieten. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen: die Einsparungen betragen gemäß der Internationalen Hotelordnung bei Ferienwohnungen 20%. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten; bis zur Weitervermietung jedoch haftet der Gast nach Punkt 4. Der Gast wird umgehend auf seine Verpflichtung hingewiesen, evtl. Ausfallkosten zu übernehmen; erst nach Ablauf des stornierten Buchungszeitraumes werden dem Gast die Kosten in Rechnung gestellt. Der Vermieter und K44, als dessen Vertreter, können den Vertrag in Fällen von höherer Gewalt oder sonstigen nicht voraussehbaren Ereignissen wie Wasser-, Sturm-, Brandschäden etc. kündigen. Sollte aufgrund dieser Umstände das angemietete Objekt nicht verfügbar sein, erklärt sich der Mieter mit einem gleichwertigen Ersatzmietobjekt einverstanden. Von der Entrichtung der Miete und der Buchungsgebühr wird der Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund z.B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, nicht anreisen kann. Ein Rücktritt von einer bestätigten Reise muss schriftlich erfolgen. Benennen Sie uns keinen adäquaten Ersatzmieter, berechnen wir Ihnen bei einem Vertragsrücktritt - bis 42 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag 30 % des Mietbetrages - ab dem 42. Tag vor dem vereinbarten Anreisetag 100 % des Mietbetrages. Treten Sie Ihre Reise zu einem späteren Zeitpunkt an oder beenden Sie Ihren Aufenthalt vor dem vereinbarten Termin, berechnen wir Ihnen ebenfalls 100 % des im Mietvertrag festgeschriebenen Betrages. Für den Fall von ersparten Aufwendungen (regelmäßig 20% des Mietzinses) sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung werden diese angerechnet. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Hausversicherung. Im Falle einer Stornierung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR, die in Abzug von der Rückerstattung erfolgt 3. Buchungsbestätigung Mit Abschluss eines Mietvertrages und dem Eingang einer Anzahlung von 30 % des endgültigen Rechnungsbetrages ist die Ferienwohnung für Sie reserviert. Sie erhalten dann eine schriftliche Buchungsbestätigung von uns. Für den Fall, dass zwischen Mietvertragsabschluss und Anzahlung mehr als 10 Tage (Stichtag ist die Buchungsbestätigung) liegen, behält sich der Vermieter ein Rücktrittsrecht vor. 4. Kaution Der Vermieter/K44 behält sich vor eine Mietkaution, spätestens mit der Restzahlung, vor Urlaubsantritt, oder vor Ort bei der Übergabe der Wohnung zu erheben. Die Rückzahlung erfolgt nach Rückgabe der Ferienunterkunft innerhalb eines Zeitraumes von 4 Wochen, oder direkt bei der Abnahme/Abreise. Ein Einbehalt erfolgt in den Fällen in denen der Mieter seine Obhutspflicht verletzt. 5. Bezahlung Überweisen Sie bitte die restlichen 70 % des Rechnungsbetrages bis spätestens 42 Tage vor Ihrem Urlaubsantritt auf unser Konto. Erfolgt der Vertragsabschluss innerhalb 42 Tagen vor dem Anreisetag, überweisen Sie bitte umgehend den gesamten Mietbetrag auf das angegebene Konto. Die Kosten für Strom, Wasser, Heizung sind im Mietpreis enthalten. 6. An- und Abreise Das Mietobjekt steht dem Mieter am Tag der Anreise ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Am Tag der Abreise muss das Objekt bis 10.00 Uhr geräumt sein. 7. Belegung Die Aufnahme zusätzlicher Personen ist uns unverzüglich anzuzeigen und nur bis zu der auf der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenbelegungszahl zulässig sowie mit einem zusätzlichen Mietzins von 25,00 pro Person und Nacht zu vergüten. Im Übrigen darf das Mietobjekt nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich überlassen werden. 8. Schlüssel-Rücknahme/Ausgabe Die Wohnungsübergabe erfolgt durch eine Bevollmächtigte von K44. In Ausnahmefällen und verspäteter Anreise (nach 18:00 Uhr) wird der Schlüssel am Objekt hinterlegt. Die Schlüsselübergabe erfolgt nur nach kompletter Zahlung der Miete. Bei Abreise sind alle Schlüssel wieder bei der Bevollmächtigten abzugeben oder falls vereinbart - im zur Wohnung gehörenden Briefkasten einzuwerfen! Bitte klären Sie evtl. Fragen hinsichtlich der Schlüsselübergabe während der Geschäftszeiten und vor Ihrer Anreise. 9. Haftung des Mieters Der Mieter hat das Mietobjekt und das darin befindliche Inventar pfleglich zu behandeln. Für Schäden, die während der Mietzeit entstehen, haftet der Mieter; vorstehende Schäden sind sofort zu melden. 10. Haustiere Haustiere sind generell nicht gestattet. Wir bitten Sie dringend, sich an diese Vorgaben zu halten, da diese Mietobjekte auch an Allergiker vermietet werden, denen wir ausdrücklich zusichern, dass sich hierin keine Haustiere aufgehalten haben. lm Falle der Zuwiderhandlung droht uns und ihnen erhebliche Schadensersatzansprüche. 11. Nichtraucherobjekte Bei Buchung eines Nichtraucherobjektes darf in dem Mietobjekt nicht geraucht werden. 12. Gästekarten Die Gästekarten werden von K44 ausgestellt und sind auch vor Ort zu bezahlen bzw. werden mit der Mietzahlung vorab in Rechnung gestellt. Bei Verlust erheben wir eine Gebühr von € 20,00. 13. Auszug Bei Auszug ist das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen. Der Kühlschrank ist zu leeren, abzustellen und zu öffnen. Das Geschirr ist zu reinigen und der Hausmüll ist in die Müllschlucker bzw. Mülleimer zu bringen. Alle Fenster und Türen sind zu schließen. Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, müssen wir uns die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vorbehalten 14. Obhutspflicht des Mieters Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln, insbesondere regelmäßig zu belüften und von Ungeziefer freizuhalten. Der Mieter haftet für Schäden, die- durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft von ihm, durch von ihm betriebene Geräte (z.B. Elektrogeräte), von seinem Erfüllungsgehilfen oder von Personen, die sich mit Wissen und Wollen des Mieters in der Mietsache aufhalten, verursacht werden. Der Vermieter tritt schon jetzt seine Ansprüche gegen den Verursacher solcher Schäden in dem Umfang an den Mieter ab, in dem der Mieter dem Vermieter Ersatz leistet. Der Mieter verpflichtet sich, bei der Nutzung der Ferienwohnung auch Rücksicht auf die Grundstücks-nachbarn zu nehmen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung auf die sogenannte „Hotelklausel“ zu achten, da nur bei Bestehen dieser Klausel ein verursachter Schaden ersetzt wird. 15. Internet Die Gäste können in allen Wohnungen einen DSL-Internetzugang über WLAN nutzen. Hier handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung, also keine im reiserechtlichen Sinne zugesicherte Eigenschaft der Ferienwohnung. Mietminderung kann demnach bei Ausfall der Anlage oder Teilen derselben oder auch eines Routers nicht geltend gemacht werden. Sie sind verpflichtet, jedwede rechtswidrige Handlung zu unterlassen und keine rechtswidrigen Inhalte aufzurufen. Für den Fall des Verstoßes hiergegen, haften Sie für alle Folgen und stellen uns und den Vermieter diesbezüglichen Ansprüchen frei. 16. Haftungsausschluss Wir haften nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Satz 1 gilt entsprechend für Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns. Sonstige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die im Mietvertrag angegebene Gesamtfläche des Mietobjekts entspricht der Summe der Grundflächen sämtlicher Räume des Mietobjektes (sog. Fußleistenmaß). 17. Höhere Gewalt Der Vermieter kann den Vertrag in Fällen von höherer Gewalt oder sonstigen nicht voraussehbaren Ereignissen wie Wasser-, Sturm-, Brandschäden etc. kündigen. Sollte aufgrund dieser Umstände das angemietete Objekt nicht verfügbar sein, erklärt sich der Mieter mit einem gleichwertigen Ersatzmietobjekt einverstanden. 18. K44 stellt dem Mieter ein gereinigtes Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Mieter hat unverzüglich, spätestens am 1.Tag, nach Einzug eventuelle Mängel (Schäden, des Reinigungszustandes etc.) an K44 zu melden. Anderenfalls gehen wir davon aus, dass Sie das Ferienobjekt zu Ihrer vollen Zufriedenheit vorgefunden haben. 19. Corona Rückzahlungsgarantie Für den Fall eines vom Bund oder Bundesland verordneten Beherber- gungsverbotes, erhalten Sie zu 100% Ihren bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Reisepreis für Ihre bei uns gebuchte Ferienunterkunft zurück. Sollte das Verbot während Ihres Aufenthaltes in einer unserer Feriendomizile erfolgen und Sie vorzeitig abreisen müssen, erhalten Sie für die nicht in Anspruch genommenen Buchungstage den Miet- preis zurück. Die Rückzahlungsgarantie gilt nicht für den Fall, dass für Ihren Landkreis, in dem Sie wohnen, ein Ausreiseverbot besteht. 20. Sonstiges Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen sollen aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden. Sollten einzelne Regelungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll die gesetzliche Vorschrift treten. Der Erfüllungsort ist der Standort der Ferienwohnung. Der Gerichtsstand ist Gießen
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der „K44“ Konzept 44 Dr. Saring & Schmidt- Agel GbR für den Geschäftsbereich Vermietung 1. K44 - Konzept 44 Dr. Saring & Schmidt-Agel GbR - nachstehend K44 genannt- schließt diesen Vertrag im Namen, für Rechnung und in Vollmacht des Eigentümers ab. K44 selbst ist also nur Vermittler und vom Eigentümer bevollmächtigt, in seinem Namen und für seine Rechnung alle im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung des Mietvertrages erforderlichen und zweckmäßigen Erklärungen abzugeben und zu empfangen sowie alle Forderungen aus diesem Vertrag gegen den Mieter geltend zu machen. 2. Stornierung Mit einer mündlichen, fernmündlichen oder schriftlichen (auch E-Mail) Unterkunftsreservierung haben Sie mit uns als Ihrem Gastgeber einen rechtsgültigen Mietvertrag abgeschlossen. Es gelten die Bestimmungen des befristeten Mietvertrages aus dem BGB (bürgerlichen Gesetzbuch). Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung des Vertrages und kann nicht einseitig, d.h. ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners gelöst werden. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten oder eine Ersatzunterkunft anzubieten. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen: die Einsparungen betragen gemäß der Internationalen Hotelordnung bei Ferienwohnungen 20%. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten; bis zur Weitervermietung jedoch haftet der Gast nach Punkt 4. Der Gast wird umgehend auf seine Verpflichtung hingewiesen, evtl. Ausfallkosten zu übernehmen; erst nach Ablauf des stornierten Buchungszeitraumes werden dem Gast die Kosten in Rechnung gestellt. Der Vermieter und K44, als dessen Vertreter, können den Vertrag in Fällen von höherer Gewalt oder sonstigen nicht voraussehbaren Ereignissen wie Wasser-, Sturm-, Brandschäden etc. kündigen. Sollte aufgrund dieser Umstände das angemietete Objekt nicht verfügbar sein, erklärt sich der Mieter mit einem gleichwertigen Ersatzmietobjekt einverstanden. Von der Entrichtung der Miete und der Buchungsgebühr wird der Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund z.B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, nicht anreisen kann. Ein Rücktritt von einer bestätigten Reise muss schriftlich erfolgen. Benennen Sie uns keinen adäquaten Ersatzmieter, berechnen wir Ihnen bei einem Vertragsrücktritt - bis 42 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag 30 % des Mietbetrages - ab dem 42. Tag vor dem vereinbarten Anreisetag 100 % des Mietbetrages. Treten Sie Ihre Reise zu einem späteren Zeitpunkt an oder beenden Sie Ihren Aufenthalt vor dem vereinbarten Termin, berechnen wir Ihnen ebenfalls 100 % des im Mietvertrag festgeschriebenen Betrages. Für den Fall von ersparten Aufwendungen (regelmäßig 20% des Mietzinses) sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung werden diese angerechnet. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Hausversicherung. Im Falle einer Stornierung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR, die in Abzug von der Rückerstattung erfolgt 3. Buchungsbestätigung Mit Abschluss eines Mietvertrages und dem Eingang einer Anzahlung von 30 % des endgültigen Rechnungsbetrages ist die Ferienwohnung für Sie reserviert. Sie erhalten dann eine schriftliche Buchungsbestätigung von uns. Für den Fall, dass zwischen Mietvertragsabschluss und Anzahlung mehr als 10 Tage (Stichtag ist die Buchungsbestätigung) liegen, behält sich der Vermieter ein Rücktrittsrecht vor. 4. Kaution Der Vermieter/K44 behält sich vor eine Mietkaution, spätestens mit der Restzahlung, vor Urlaubsantritt, oder vor Ort bei der Übergabe der Wohnung zu erheben. Die Rückzahlung erfolgt nach Rückgabe der Ferienunterkunft innerhalb eines Zeitraumes von 4 Wochen, oder direkt bei der Abnahme/Abreise. Ein Einbehalt erfolgt in den Fällen in denen der Mieter seine Obhutspflicht verletzt. 5. Bezahlung Überweisen Sie bitte die restlichen 70 % des Rechnungsbetrages bis spätestens 42 Tage vor Ihrem Urlaubsantritt auf unser Konto. Erfolgt der Vertragsabschluss innerhalb 42 Tagen vor dem Anreisetag, überweisen Sie bitte umgehend den gesamten Mietbetrag auf das angegebene Konto. Die Kosten für Strom, Wasser, Heizung sind im Mietpreis enthalten. 6. An- und Abreise Das Mietobjekt steht dem Mieter am Tag der Anreise ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Am Tag der Abreise muss das Objekt bis 10.00 Uhr geräumt sein. 7. Belegung Die Aufnahme zusätzlicher Personen ist uns unverzüglich anzuzeigen und nur bis zu der auf der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenbelegungszahl zulässig sowie mit einem zusätzlichen Mietzins von 25,00 pro Person und Nacht zu vergüten. Im Übrigen darf das Mietobjekt nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich überlassen werden. 8. Schlüssel-Rücknahme/Ausgabe Die Wohnungsübergabe erfolgt durch eine Bevollmächtigte von K44. In Ausnahmefällen und verspäteter Anreise (nach 18:00 Uhr) wird der Schlüssel am Objekt hinterlegt. Die Schlüsselübergabe erfolgt nur nach kompletter Zahlung der Miete. Bei Abreise sind alle Schlüssel wieder bei der Bevollmächtigten abzugeben oder falls vereinbart - im zur Wohnung gehörenden Briefkasten einzuwerfen! Bitte klären Sie evtl. Fragen hinsichtlich der Schlüsselübergabe während der Geschäftszeiten und vor Ihrer Anreise. 9. Haftung des Mieters Der Mieter hat das Mietobjekt und das darin befindliche Inventar pfleglich zu behandeln. Für Schäden, die während der Mietzeit entstehen, haftet der Mieter; vorstehende Schäden sind sofort zu melden. 10. Haustiere Haustiere sind generell nicht gestattet. Wir bitten Sie dringend, sich an diese Vorgaben zu halten, da diese Mietobjekte auch an Allergiker vermietet werden, denen wir ausdrücklich zusichern, dass sich hierin keine Haustiere aufgehalten haben. lm Falle der Zuwiderhandlung droht uns und ihnen erhebliche Schadensersatzansprüche. 11. Nichtraucherobjekte Bei Buchung eines Nichtraucherobjektes darf in dem Mietobjekt nicht geraucht werden. 12. Gästekarten Die Gästekarten werden von K44 ausgestellt und sind auch vor Ort zu bezahlen bzw. werden mit der Mietzahlung vorab in Rechnung gestellt. Bei Verlust erheben wir eine Gebühr von € 20,00. 13. Auszug Bei Auszug ist das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen. Der Kühlschrank ist zu leeren, abzustellen und zu öffnen. Das Geschirr ist zu reinigen und der Hausmüll ist in die Müllschlucker bzw. Mülleimer zu bringen. Alle Fenster und Türen sind zu schließen. Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, müssen wir uns die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vorbehalten 14. Obhutspflicht des Mieters Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln, insbesondere regelmäßig zu belüften und von Ungeziefer freizuhalten. Der Mieter haftet für Schäden, die- durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft von ihm, durch von ihm betriebene Geräte (z.B. Elektrogeräte), von seinem Erfüllungsgehilfen oder von Personen, die sich mit Wissen und Wollen des Mieters in der Mietsache aufhalten, verursacht werden. Der Vermieter tritt schon jetzt seine Ansprüche gegen den Verursacher solcher Schäden in dem Umfang an den Mieter ab, in dem der Mieter dem Vermieter Ersatz leistet. Der Mieter verpflichtet sich, bei der Nutzung der Ferienwohnung auch Rücksicht auf die Grundstücks-nachbarn zu nehmen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung auf die sogenannte „Hotelklausel“ zu achten, da nur bei Bestehen dieser Klausel ein verursachter Schaden ersetzt wird. 15. Internet Die Gäste können in allen Wohnungen einen DSL-Internetzugang über WLAN nutzen. Hier handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung, also keine im reiserechtlichen Sinne zugesicherte Eigenschaft der Ferienwohnung. Mietminderung kann demnach bei Ausfall der Anlage oder Teilen derselben oder auch eines Routers nicht geltend gemacht werden. Sie sind verpflichtet, jedwede rechtswidrige Handlung zu unterlassen und keine rechtswidrigen Inhalte aufzurufen. Für den Fall des Verstoßes hiergegen, haften Sie für alle Folgen und stellen uns und den Vermieter diesbezüglichen Ansprüchen frei. 16. Haftungsausschluss Wir haften nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Satz 1 gilt entsprechend für Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns. Sonstige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die im Mietvertrag angegebene Gesamtfläche des Mietobjekts entspricht der Summe der Grundflächen sämtlicher Räume des Mietobjektes (sog. Fußleistenmaß). 17. Höhere Gewalt Der Vermieter kann den Vertrag in Fällen von höherer Gewalt oder sonstigen nicht voraussehbaren Ereignissen wie Wasser-, Sturm-, Brandschäden etc. kündigen. Sollte aufgrund dieser Umstände das angemietete Objekt nicht verfügbar sein, erklärt sich der Mieter mit einem gleichwertigen Ersatzmietobjekt einverstanden. 18. K44 stellt dem Mieter ein gereinigtes Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Mieter hat unverzüglich, spätestens am 1.Tag, nach Einzug eventuelle Mängel (Schäden, des Reinigungszustandes etc.) an K44 zu melden. Anderenfalls gehen wir davon aus, dass Sie das Ferienobjekt zu Ihrer vollen Zufriedenheit vorgefunden haben. 19. Corona Rückzahlungsgarantie Für den Fall eines vom Bund oder Bundesland verordneten Beherber- gungsverbotes, erhalten Sie zu 100% Ihren bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Reisepreis für Ihre bei uns gebuchte Ferienunterkunft zurück. Sollte das Verbot während Ihres Aufenthaltes in einer unserer Feriendomizile erfolgen und Sie vorzeitig abreisen müssen, erhalten Sie für die nicht in Anspruch genommenen Buchungstage den Miet- preis zurück. Die Rückzahlungsgarantie gilt nicht für den Fall, dass für Ihren Landkreis, in dem Sie wohnen, ein Ausreiseverbot besteht. 20. Sonstiges Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen sollen aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden. Sollten einzelne Regelungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll die gesetzliche Vorschrift treten. Der Erfüllungsort ist der Standort der Ferienwohnung. Der Gerichtsstand ist Gießen